🏠 Grunderwerbsteuer Rechner 2026

Alle 16 Bundesländer · Kaufnebenkosten auf einen Blick

Gesamte Kaufnebenkosten
💡 Gut zu wissen Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Immobilienerwerb. Sie wird fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet ist. Das Finanzamt setzt die Steuer fest — erst nach Zahlung erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.

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Grunderwerbsteuer 2026: Alle Steuersätze im Überblick

Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Positionen bei den Kaufnebenkosten einer Immobilie. Seit der Föderalismusreform 2006 können die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Bayern bleibt mit 3,5 % am günstigsten, während Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 % den Höchstsatz verlangen.

BundeslandSteuersatzBei 300.000 €
Bayern3,5 %10.500 €
Baden-Württemberg5,0 %15.000 €
Bremen5,0 %15.000 €
Niedersachsen5,0 %15.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %15.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €
Thüringen5,0 %15.000 €
Hamburg5,5 %16.500 €
Sachsen5,5 %16.500 €
Berlin6,0 %18.000 €
Hessen6,0 %18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %18.000 €
Brandenburg6,5 %19.500 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %19.500 €
Saarland6,5 %19.500 €
Schleswig-Holstein6,5 %19.500 €

Was sind Kaufnebenkosten?

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis zusätzliche Kosten an. Diese sogenannten Kaufnebenkosten betragen in der Regel zwischen 7 % und 15 % des Kaufpreises und setzen sich zusammen aus:

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wurde. Das Finanzamt erhält eine Kopie und sendet Ihnen innerhalb von 6–8 Wochen den Grunderwerbsteuerbescheid. Ab Zustellung haben Sie in der Regel 4 Wochen Zahlungsfrist.

Wichtig: Erst nach Zahlung der Steuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument kann keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen — die Steuer muss also bezahlt werden, bevor Sie offiziell Eigentümer werden.

Kann man die Grunderwerbsteuer umgehen?

Es gibt wenige legale Wege, die Steuerlast zu reduzieren:

  1. Bewegliche Gegenstände separat ausweisen: Einbauküche, Markisen oder Möbel können im Kaufvertrag separat aufgeführt werden. Auf diese Gegenstände fällt keine Grunderwerbsteuer an.
  2. Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen: Der anteilige Wert der Instandhaltungsrücklage kann vom Kaufpreis abgezogen werden.
  3. Verkauf zwischen Verwandten in gerader Linie: Eltern, Kinder und Ehepartner sind von der Grunderwerbsteuer befreit.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Bei selbstgenutztem Wohneigentum leider nein. Wird die Immobilie jedoch vermietet, zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Abschreibung (AfA) steuerlich berücksichtigt. Gewerbliche Käufer können sie als Betriebsausgabe geltend machen.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer — Käufer oder Verkäufer?

Grundsätzlich haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch. In der Praxis wird im Kaufvertrag jedoch fast immer vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt. Das ist der Regelfall in Deutschland.

Wird die Grunderwerbsteuer 2026 gesenkt?

Die Bundesregierung hat Freibeträge für Ersterwerber diskutiert, jedoch wurde bislang kein Gesetz verabschiedet. Die Steuersätze werden von den Bundesländern festgelegt und haben sich seit Jahren nicht gesenkt — der Trend ging bisher nur nach oben. Für 2026 sind keine Senkungen angekündigt.

Fällt Grunderwerbsteuer auch bei Erbschaft oder Schenkung an?

Nein. Bei Erbschaft und Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Stattdessen wird Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer erhoben, die nach eigenen Freibeträgen und Steuersätzen berechnet wird.

Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht rechtzeitig zahle?

Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat an. Außerdem blockiert das Finanzamt die Grundbucheintragung, da ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung kein Eigentumswechsel stattfindet. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung einleiten.